Lieferbedingungen
01. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Hildering Groenkunst B.V. erbrachten Dienstleistungen. mit ihr abgegebene Angebote und abgeschlossene Vereinbarungen. Abweichungen von diesen Bedingungen können nur schriftlich erfolgen. Von einer Vertragspartei der Hildering Groenkunst B.V. Für die Rechtsbeziehungen mit Hildering Groenkunst B.V. gelten die geltenden Bedingungen. nicht anwendbar, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
02. Angebote, Preislisten und andere Mitteilungen von Hildering Groenkunst B.V. binde sie nicht. Eine Vereinbarung mit Hildering Groenkunst B.V. kommt nur durch schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung zustande.
03. Im Falle einer Differenz zwischen einer schriftlichen Bestellung oder einem Auftrag und deren schriftlicher Bestätigung durch Hildering Groenkunst B.V. Es gilt ausschließlich die schriftliche Bestätigung von Hildering Groenkunst B.V. , es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Fehler vor.
04. Sowohl Hildering Groenkunst B.V. und ihre Verwandten sind untereinander dazu verpflichtet, im weitesten Sinne des Wortes gegenüber Dritten strikte Verschwiegenheit darüber zu wahren, was sie voneinander erfahren.
05. Hildering Groenkunst B.V. ist berechtigt, von einem Vertragspartner eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung des vereinbarten Preises oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen und bis dahin die Vertragserfüllung ganz oder teilweise auszusetzen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb einer von Hildering Groenkunst B.V. gesetzten Frist geleistet, innerhalb einer angemessenen Frist, Hildering Groenkunst B.V. berechtigt, den Vertrag zu kündigen, unbeschadet seines Anspruchs auf Ersatz des erlittenen und noch zu erleidenden Schadens. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz besteht in einem solchen Fall nicht.
06. Wenn Hildering Groenkunst B.V. infolge nicht zu vertretender Mängel (höhere Gewalt) oder besonderer Umstände, die die Erfüllung eines mit ihr geschlossenen Vertrages vernünftigerweise nicht erwarten lassen, ist sie berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der von diesen Umständen betroffenen Angelegenheiten ohne gegenseitige Haftung zu kündigen auf Ersatz etwaiger Schäden. Zu den nicht zurechenbaren Mängeln zählen in jedem Fall:
1. Betriebsstörung oder Betriebsunterbrechung bei Hildering Groenkunst B.V. oder seine Lieferanten, gleich welcher Art und unabhängig von der Art und Weise, wie sie entstehen;
2. Verspätete, mangelhafte oder verspätete Lieferung durch Lieferanten von Hildering Groenkunst B.V. oder zu einem davon;
3. Hindernisse oder Unterbrechungen beim Transport von oder nach Hildering Groenkunst B.V.;
4. Import- und/oder Exportbeschränkungen jeglicher Art.
07. Der vom Vertragspartner an Hildering Groenkunst B.V. gezahlte Preis zu zahlen ist, ist der von Hildering Groenkunst B.V. berechnete Preis. ihm aufgrund der Angaben des Vertragspartners angeboten wurde. Dieser Preis gilt während der Frist, innerhalb derer das Angebot angenommen werden kann, längstens jedoch zwei Monate nach Vertragsschluss. Danach wird Hildering Groenkunst B.V. berechtigt, den Preis einseitig zu erhöhen, wozu der Vertragspartner verpflichtet ist, wenn die Marktverhältnisse ihn dazu vernünftigerweise veranlassen können. Wenn der Vertragspartner Hildering Groenkunst B.V. falsche Daten angegeben hat, Hildering Groenkunst B.V. ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen und der Vertragspartner ist an die angepassten Preise gebunden.
Wenn Hildering Groenkunst B.V. mit einem Vertragspartner eine fortlaufende Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat, wird der vereinbarte Preis jedes Mal nach Ablauf eines Jahres auf der Grundlage der vom Central Bureau of Statistics veröffentlichten Verbraucherpreisindexreihe der CPI-Mitarbeiter niedrig (1990=100) geändert nach der Formel: Geänderter Preis ist gleich dem am Änderungstag geltenden Preis multipliziert mit der Indexzahl des Kalendermonats, der vier Kalendermonate vor dem Kalendermonat liegt, in dem der Preis angepasst wird, dividiert durch die Indexzahl des Kalendermonat, der sechzehn Kalendermonate vor dem Kalendermonat liegt, in dem die Preisanpassung erfolgt. Der Preis wird nicht geändert, wenn die Anpassung zu einem niedrigeren Preis führen würde. Der zuletzt geltende Preis bleibt dann unverändert, bis die in der nächsten Indexierung genannte Formel zu einem höheren Preis führt. Hildering Groenkunst B.V. ist nicht verpflichtet, den Vertragspartner von der Anpassung zu unterrichten. Wenn CBS die betreffende Veröffentlichung oder die Berechnungsgrundlage einstellt.
08. Alle Preise verstehen sich ab Lager Hildering Groenkunst B.V.
09. Zahlungen an Hildering Groenkunst B.V. Die Zahlung ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum netto in bar zu leisten, wobei diese Frist unabhängig von etwaigen Beanstandungen des Vertragspartners eine strenge Frist ist. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Skonto oder Schuldenausgleich besteht nicht. Die Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem das Bankkonto der Hildering Groenkunst B.V. Der gesamte Rechnungsbetrag wurde gutgeschrieben.
10. Bei verspäteter Zahlung haftet der Vertragspartner gegenüber Hildering Groenkunst B.V. Es werden Zinsen in Höhe von 2 % pro angefangenem Monat fällig. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug und Hildering Groenkunst B.V. seine Forderung zum Inkasso an Dritte auslagert, Vertragspartner ist Hildering Groenkunst B.V. auch für alle von Hildering Groenkunst B.V. geleisteten Zahlungen geschuldet. anfallende gerichtliche und außergerichtliche Kosten, mindestens jedoch in Höhe des Inkassosatzes der niederländischen Anwaltskammer. Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, verfallen alle Ansprüche der Hildering Groenkunst B.V. sofort fällig und in voller Höhe an den Vertragspartner zu zahlen und mit dem oben beschriebenen Zinssatz und der Hildering Groenkunst B.V. zu verzinsen. das Recht, die Erfüllung sonstiger Vereinbarungen mit dem Vertragspartner auszusetzen.
11. Alle Ansprüche von Hildering Groenkunst B.V. werden sofort in voller Höhe fällig und sind in der oben genannten Höhe zu verzinsen, wenn der Vertragspartner für zahlungsunfähig erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub oder die Anwendung des WSNP beantragt, seine Geschäftstätigkeit einstellt oder erheblich einschränkt oder wenn der Vertragspartner auf andere Weise die freie Verfügung oder Verwaltung seines Vermögens verliert.
12. Alles von Hildering Groenkunst B.V. Die gelieferten Waren bleiben ihr Eigentum, solange Hildering Groenkunst B.V. Ansprüche gegen den Vertragspartner, aus welchem Grund auch immer, bestehen. Während dieser Zeit ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Gegenstände getrennt von anderen Gegenständen aufzubewahren und deutlich als Eigentum von Hildering Groenkunst B.V. zu kennzeichnen. behalten.
13. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle (vorbehaltenen) Eigentumsrechte der Hildering Groenkunst B.V. zu übertragen. die versicherten Güter mit der gebotenen Sorgfalt zu verwalten und sie gegen Diebstahl, Feuer, Explosion, Wasser- und Rauchschäden sowie gegen alle anderen Schäden, denen diese Güter ausgesetzt sind, zu versichern. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegenüber Versicherern werden vom Vertragspartner an Hildering Groenkunst B.V. weitergeleitet. in der in Art. genannten Weise verpfändet werden. 3:239 BW als zusätzliche Sicherheit für die Ansprüche der Hildering Groenkunst B.V. auf den Vertragspartner.
14. Der oben beschriebene Eigentumsvorbehalt berührt nicht das Recht des Vertragspartners, im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs und entsprechend der Art und dem Zweck der von Hildering Groenkunst B.V. erbrachten Leistungen die ihm gelieferten Waren zu veräußern oder zu verarbeiten, solange Hildering Groenkunst B.V. macht von ihrem Recht, diese Rechte des Vertragspartners zu kündigen, keinen Gebrauch, wozu Hildering Groenkunst B.V. ist berechtigt, sobald und solange der Vertragspartner seine Verpflichtungen gegenüber Hildering Groenkunst B.V. erfüllt hat. ist in Verzug.
15. Beim Verkauf auf Kredit ist der Vertragspartner verpflichtet, gegenüber seinen Kunden durch eine Kettenklausel zu vereinbaren, was oben im Hinblick auf die (vorbehaltenen) Eigentumsrechte der Hildering Groenkunst B.V. festgelegt wurde. .
16. Wenn der Vertragspartner von Hildering Groenkunst B.V. mit der Erfüllung jeglicher Verpflichtung gegenüber Hildering Groenkunst B.V. gerät Hildering Groenkunst B.V. in Verzug. zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nach eigenem Ermessen berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Sie schreibt dem Vertragspartner dann einen Betrag gut, der den Marktwert dieser Gegenstände, jedoch niemals mehr als den ursprünglichen Kaufpreis, nach Abzug der der Hildering Groenkunst B.V. entstandenen Kosten, nicht übersteigt. für die Rückgabe und den Weiterverkauf dieser Artikel.
17. Hildering Groenkunst B.V. vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit ist der Vertragspartner von Hildering Groenkunst B.V. ist nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Hildering Groenkunst B.V. vor. ist zuzurechnen und der Vertragspartner Hildering Groenkunst B.V. nach Fristüberschreitung Gelegenheit gegeben hat, innerhalb von 8 Tagen zu liefern. Hildering Groenkunst B.V. ist zur Teillieferung berechtigt. Der Vertragspartner ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Wenn der Vertragspartner von Hildering Groenkunst B.V. Lehnt der Besteller die Annahme einer angebotenen Lieferung ab, so entbindet dies den Vertragspartner nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Preises zuzüglich der durch diese Weigerung entstandenen und noch zu tragenden Kosten.
18. Die Lieferung erfolgt ab Lager Hildering Groenkunst B.V. Ab dieser Lieferung erfolgt die Ware auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, der für eine ordnungsgemäße Versicherung sorgt. Austausch von Hildering Groenkunst B.V. Eine Rücknahme der gelieferten Ware ist nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Der Umtausch von Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen ist ausgeschlossen.
19. Hildering Groenkunst B.V. ist verpflichtet, Produkte zu liefern, deren Menge, Qualität und Verpackung den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Hildering Groenkunst B.V. auferlegten Verpflichtungen einzuhalten. Angelieferte Waren sind unverzüglich zu untersuchen. Die Annahme ohne schriftliche Stellungnahme gilt als vorbehaltlose Annahme der gelieferten Ware. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Form, Größe und Qualität der von Hildering Groenkunst B.V. gelieferten Waren. Aus der gelieferten Ware ergeben sich für den Vertragspartner keine Ansprüche gegen Hildering Groenkunst B.V. . Wenn die von Hildering Groenkunst B.V. bereitgestellten Informationen gelieferte Produkte nicht dem entsprechen, was der Vertragspartner vernünftigerweise erwarten konnte, ist Hildering Groenkunst B.V. ist berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist Ersatzprodukte zu liefern, ohne dass wir zum Ersatz etwaiger Schäden verpflichtet sind, wobei die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners hiervon unberührt bleibt.
20. Der Vertragspartner ist gegenüber Hildering Groenkunst B.V. verpflichtet, solche technischen Einrichtungen herzustellen und zu warten, die für die Verwendung der von Hildering Groenkunst B.V. bereitgestellten Geräte geeignet sind. gelieferte Produkte.
21. Hildering Groenkunst B.V. haftet nicht für Schäden, die durch einen Brand an den von ihr gelieferten/zur Verfügung gestellten Produkten entstehen. Wenn Hildering Groenkunst B.V. Wenn auf seinen Produkten feuerhemmende Mittel angebracht wurden und er dem Vertragspartner ein Zertifikat über die Feuerhemmung ausgestellt hat, ist er für die Feuerhemmung verantwortlich, der Vertragspartner bleibt jedoch stets gesamtschuldnerisch für die ordnungsgemäße Verwendung und Installation der Produkte verantwortlich Pflanzen. In diesem Fall haftet er gegenüber dem Vertragspartner für Brandschäden, jedoch begrenzt auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Produkts. Wenn ein Produkt mit einem feuerhemmenden Mittel ausgestattet ist, übernimmt Hildering Groenkunst B.V. übernimmt keine Garantie für die optische Qualität des Produkts.
22. Wenn Hildering Groenkunst B.V. seinem Vertragspartner ein Produkt vermietet oder mit ihm einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hat, endet dieser Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn der Vertragspartner den Vertrag mit eingeschriebenem Brief oder Gerichtsvollzieher unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vorher kündigt das Ende der vereinbarten Laufzeit abgesagt hat. In allen anderen Fällen gilt der Vertrag als für den gleichen Zeitraum fortgeführt, es sei denn, Hildering Groenkunst B.V. den Vertrag vor Ablauf dieser Frist schriftlich gegenüber dem Vertragspartner gekündigt hat.
23. Wenn Hildering Groenkunst B.V. Hat ein Produkt an seinen Vertragspartner ausgeliehen oder vermietet, ist der Vertragspartner verpflichtet, das betreffende Produkt nach Ende der Leih- oder Vermietung in gutem Zustand an Hildering Groenkunst B.V. zurückzugeben. zu liefern. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Produkt zu dem von Hildering Groenkunst B.V. angegebenen Zeitpunkt zu liefern. vorgeschriebener Weise und, sofern keine Vorschriften vorliegen, in einer dem Produkt angemessenen Weise erfolgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Produkt ordnungsgemäß zu versichern und versichert zu halten. Hildering Groenkunst B.V. ist berechtigt, die entsprechende(n) Police(n) einzusehen. Wenn und soweit ein Schaden an dem Produkt auftritt, der Ihnen Anspruch auf Zahlung gemäß der betreffenden Police(n) gibt, überträgt der Vertragspartner den Anspruch gegenüber dem/den Versicherer(n) an Hildering Groenkunst B.V. .
24. Wenn Hildering Groenkunst B.V. seinem Vertragspartner ein Produkt im Rahmen eines Mietkaufs überlassen hat, ist der Vertragspartner verpflichtet, das Produkt in gutem Zustand an Hildering Groenkunst B.V. zurückzugeben, wenn der Mietkauf vorzeitig beendet wird. zu liefern. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Produkt zu dem von Hildering Groenkunst B.V. angegebenen Zeitpunkt zu liefern. vorgeschriebener Weise und, sofern keine Vorschriften vorliegen, in einer dem Produkt angemessenen Weise erfolgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Produkt ordnungsgemäß zu versichern und versichert zu halten. Hildering Groenkunst B.V. ist berechtigt, die entsprechende(n) Police(n) einzusehen. Wenn und soweit ein Schaden an dem Produkt auftritt, der Ihnen Anspruch auf Zahlung gemäß der betreffenden Police(n) gibt, überträgt der Vertragspartner den Anspruch gegenüber dem/den Versicherer(n) an Hildering Groenkunst B.V. .
25. Wenn Hildering Groenkunst B.V. hat mit seinem Vertragspartner einen Servicevertrag bezüglich der von ihm gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkte, der Hildering Groenkunst B.V., abgeschlossen. verpflichtet, die vereinbarten Wartungsarbeiten soweit wie möglich gemäß dem vereinbarten Zeitplan durchzuführen. Eine Abweichung von diesem Zeitplan gibt dem Vertragspartner nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen, und hat keinen Einfluss auf seine Zahlungsverpflichtungen, es sei denn, er informiert Hildering Groenkunst B.V. nach der Abweichung vom Zeitplan eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen zur Durchführung der Wartungsarbeiten eingeräumt hat und Hildering Groenkunst B.V. auch dann bleibt er in Verzug.
26. Alles von Hildering Groenkunst B.V. An Dritte weitergegebene Entwürfe, Bilder, Modelle und andere Datenträger sowie die darin enthaltenen Daten sind geistiges Eigentum von Hildering Groenkunst B.V. stehen zu ihrer ausschließlichen und freien Verfügung und dürfen von den betreffenden Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Hildering Groenkunst B.V. verwendet werden. veröffentlicht, vervielfältigt, bearbeitet usw. Der Vertragspartner, der gegen dieses Verbot verstößt, verliert ohne gerichtliche Intervention und ohne Anspruch auf Schadensminderung eine sofort fällige Geldbuße an Hildering Groenkunst B.V. 5.000 € für jeden Verstoß gegen dieses Verbot und für jeden Tag, an dem er andauert.
27. Dritte, die der Hildering Groenkunst B.V. Entwürfe, Bilder, Modelle und andere Datenträger und darin enthaltene Daten zur Verfügung stellen. zur Verfügung stellen, Garantie an Hildering Groenkunst B.V. dass diese zur freien Verfügung stehen. Sie entschädigen Hildering Groenkunst B.V. von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihnen zustehender (geistiger) Schutzrechte frei.
28. Hildering Groenkunst B.V. gewährleistet die Beschaffenheit und Qualität der von ihr gelieferten Produkte, soweit die Beschaffenheit und Qualität von ihren Lieferanten garantiert wird und im entsprechenden Fall eine Garantie gewährt wird. Die Gewährleistungspflicht von Hildering Groenkunst B.V. erlischt, wenn der Vertragspartner Änderungen, Reparaturen oder Wartungsarbeiten vornimmt, die nicht den ausdrücklichen Anweisungen von Hildering Groenkunst B.V. entsprechen. die an den Produkten vorgenommen oder von Dritten vorgenommen wurden, sowie bei einer Verwendung, die nicht der Art des Produkts entspricht und bei unsachgemäßer Verwendung. Jede Garantie erlischt, sobald der Vertragspartner einer Verpflichtung gegenüber Hildering Groenkunst B.V. nicht nachkommt. .
29. Der Vertragspartner entschädigt Hildering Groenkunst B.V. für jegliche Ansprüche Dritter bezüglich oder im Zusammenhang mit der von Hildering Groenkunst B.V. ausgeführten Arbeit. gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkten, sowohl im Hinblick auf materielle und immaterielle Schäden als auch im Hinblick auf die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums.
30. Zu den Rechtsbeziehungen zwischen Hildering Groenkunst B.V. und deren Beziehungen gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
31. Streitigkeiten zwischen Parteien werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.
32. Mumienpflanzen und Mumienmoos erhalten eine vorbeugende Wärmebehandlung gegen Insekten, das Naturprodukt bleibt jedoch attraktiv für Insekten. Für das Vorhandensein von Insekten können wir daher keine Haftung übernehmen.
33. Hildering Groenkunst B.V. haftet nicht für Schäden, die durch sogenanntes Verfärben, Ausbluten, Auslaufen oder Lösen der mumifizierten oder präparierten Pflanzen und Moose, Zweige oder Blätter entstehen. Wenn die Luftfeuchtigkeit 70 % übersteigt und die Temperatur unter 10 °C sinkt, können die Blätter die grüne Präparationsflüssigkeit verlieren, was zu Flecken führen kann! Daher ist diese Pflanze nicht für Feuchträume (u.a. Außenbereich, Badezimmer, Schwimmbad) geeignet und sollte nicht mit Wasser in Berührung kommen.